Normalarbeitsvertrag des Sektors der industriellen Wartung und Reinigung VS
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Vertragsdaten
Allgemeinverbindlicherklärung: ab 16.08.2013 bis 30.04.2021
Kurzinfo Geltungsbereich
Normalarbeitsvertrag mit zwingenden Mindestlöhnen (Kanton Wallis)
Allgemeinverbindlich erklärter örtlicher Geltungsbereich
Dieser Normalarbeitsvertrag gilt für das ganze Gebiet des Kantons Wallis.
Artikel 1.1
Allgemeinverbindlich erklärter betrieblicher Geltungsbereich
Er regelt die Arbeitsverhältnisse zwischen einerseits Unternehmen im Bereich der industriellen Wartung, der Entsorgung von Abfällen oder der Sanierung beschäftigt und anderseits (...)
Artikel 1.2
Allgemeinverbindlich erklärter persönlicher Geltungsbereich
Er regelt die Arbeitsverhältnisse zwischen einerseits (...) und anderseits Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer die eine Tätigkeit ausüben, welche bezweckt, eine technische Anlage zu montieren, zu demontieren, zu waren, zu regeln oder deren Funktionierenwiederherzustellen.
Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bereits einem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag unterstellt sind, fallen nicht in den Geltungsbereich des vorliegenden Normalarbeitsvertrags.
Dieser Normalarbeitsvertrag gilt direkt für die Arbeitverhältnisse, die er regelt. Von diesem Normalarbeitsvertrag darf nicht zu Ungunsten der Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer abgewichen werden.
Artikel 1.2–1.3 und 3
Löhne / Mindestlöhne
Die zwingenden Mindestlöhne sind die folgenden:
Kategorien | Stundenlohn | Monatslohn |
---|---|---|
unqualifizierter Arbeitnehmer | CHF 25.90 | CHF 4'714.-- |
qualifizierter Arbeitnehmer | CHF 27.60 | CHF 5'023.-- |
Was den Monatslohn betrifft, berechnet sich der Mindestlohn auf der Grundlage von einer wöchentlichen Arbeitszeit von 42 Stunden.
Artikel 2